Preise


Preise Winter 2023/2024

 

 

 

Saisonszeit

 

 

 

Appartement 

 

 

Preis

pro Tag und Wohnung

 

 

 

 

 

Hauptsaison

 

22.12.23 - 06.01.24

 

03.02.24 - 06.04.24

 

 

 

 

 

 

 

 

Ferienwohnung

Zirmkogel

 

 

Ferienwohnung

Schalfkogel

 

 

Ferienwohnung

Hohe Mut

 

 

Ferienwohnung

Aufeld

 

 

€ 180,- bis 210,-

 

 

 

€ 196,- bis 328,-

 

 

 

€ 352,- bis 395,-

 

 

 

€ 208,- bis 276,-

 

 

Zwischensaison 1

 

06.01.24 - 20.01.24

 

 

 

 

 

 

Ferienwohnung

Zirmkogel

 

 

Ferienwohnung

Schalfkogel

 

 

Ferienwohnung

Hohe Mut

 

 

Ferienwohnung

Aufeld

 

 

 € 146,- bis 180,-

 

 

 

€ 164,- bis 264,-

 

 

 

€ 280,- bis 325,- 

 

 

 

€ 180,- bis 244,-

 

 

 

 

Zwischensaison 2

 

20.01.24 - 03.02.24

 

 

 

 

 

 

 

 

Ferienwohnung

Zirmkogel

 

 

Ferienwohnung

Schalfkogel

 

 

Ferienwohnung

Hohe Mut

 

 

Ferienwohnung

Aufeld

 

 

 € 158,- bis 195,-

 

 

 

€ 180,- bis 292,-

 

 

 

€ 316,- bis 360,- 

 

 

 

€ 196,- bis 252,-

Nebensaison

 

16.11.23 - 22.12.23

   

06.04.24 - 21.04.24

Ferienwohnung

Zirmkogel

 

 

Ferienwohnung

Schalfkogel

 

 

Ferienwohnung

Hohe Mut

 

 

Ferienwohnung

Aufeld

 

 

 

€ 124,- bis  162,-

 

  

 

€ 140,- bis 244,-

 

 

 

€ 260,- bis 305,-

 

 

 

€ 150,- bis 220,-

 

 

 

Günstige Angebote in der Neben- und Zwischensaison bei einer Aufenthaltsdauer von min. 7 Tagen

 

 

Wohnungspreis inklusive Endreinigung

 

 

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Die Preise verstehen sich in Euro pro Wohnung und Tag incl. W-LAN Internetzugang, Endreinigung, Saunabenützung, Parkplatz und MWSt. bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 4 Tagen.

Kurzzeitaufenthalt 10% Zuschlag.

Excl. Ortstaxe pro Person und Tag € 4,00 bis 15 Jahre frei.

Nichtraucher Appartements.

Keine Haustiere.

Garage gegen Gebühr

Anreise ab ca. 15 Uhr - Abreise bis ca. 10 Uhr

 

Es gilt das österreichische Hotelreglement - wir empfehlen Ihnen eine Reiseausfallversicherung abzuschließen.

 

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Stornobedingungen lt. österreichischem Hotelreglement

 

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

1.Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
2.Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises von 40 % zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
3.Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
4.Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
5.Auch wenn der Gast die bestellten Räume nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.

 

* Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an

 

* Stornogebühren ab dem 89. Tag bis spätestens 61.Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag 40% vom gesamten          Arrangementpreis

 

* Stornogebühren ab dem 60. Tag bis spätestens 30.Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag 50% vom gesamten          Arrangementpreis

 

* Stornogebühren ab dem 29. Tag bis zum 7. Tag vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis

 

* ab dem 6. Tag vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis

 
6.Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).